„Die Berechnung des Grundsteuerwertes, der zukünftig den alten Einheitswert ersetzen soll, ist in der derzeitigen Version des sogenannten Bundesmodells, das für Bremen und Bremerhaven gilt, schreiend ungerecht. Die aufgrund der sogenannten Listenmiete in die Berechnung einfließenden Mietwerte, die der Bundesgesetzgeber für die einzelnen Bundesländer festgelegt hat, bewegen sich jenseits jeglicher Mietenrealität und sind unseres Erachtens so nicht verfassungskonform anwendbar“, sagt der Landesgeschäftsführer des Haus & Grund Landesverbands Bremen e.V., Ingmar Vergau.