Die zerstrittene AfD in Bremen ist auch beim Verfassungsgericht des Landes mit Anträgen auf eine nachträgliche Zulassung zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai gescheitert. Der Staatsgerichtshof lehnte drei Eilanträge von zwei konkurrierenden AfD-Landesvorständen nach Mitteilung vom Freitag ab. Die zwei Vorstände hatten je eigene Kandidatenlisten aufgestellt. Angesichts der unklaren Lage, wer die Partei vertritt, ließ der Landeswahlausschuss aber keine von ihnen zu. Mit den Anträgen vor mehreren Gerichten wollten die AfD-Lager erzwingen, dass sie noch nachträglich auf den Wahlzettel kommen. Diese Anträge bedeuteten eine Wahlprüfung vor der eigentlichen Wahl und seien deshalb unzulässig, befand der Staatsgerichtshof einstimmig. Das gesetzliche Verfahren sei, eine Wahl im Nachhinein anzufechten. (dpa/fg)