Bremerhaven

Diese OVG-Entscheidung bedeutet das Aus für mehrere Spielhallen im Land Bremen

Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) hat in einer Entscheidung klargestellt: Spielhallen müssen im Land Bremen einen Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen einhalten. Für einige Spielhallen bedeutet das Urteil das Ende - auch in Bremerhaven.

Das OVG-Urteil besiegelt das Ende von einigen Spielhallen in Bremen und Bremerhaven.

Das OVG-Urteil besiegelt das Ende von einigen Spielhallen in Bremen und Bremerhaven. Foto: Ole Spata

Spielhallen müssen einen Mindestabstand zu bestimmten Schulen einhalten. Dies bestätigte das Gericht in drei Beschlüssen vom 14. November, die die vorangegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen stützen. Das Urteil bedeutet, dass auch jene Spielhallenbetreiber diesen Abstand einhalten müssen, die noch vor dem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts eine Betriebserlaubnis für ihre Läden bekommen hatten, obwohl diese den Mindestabstand nicht einhalten. Das betrifft auch Läden in Bremerhaven, etwa in der Hafenstraße.

Urteil geht auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2022 zurück

Die Hintergründe dieser Entscheidung reichen bis zur Verschärfung des Bremischen Spielhallengesetzes zum 1. Juli 2022 zurück. Der Gesetzgeber erklärte darin, dass die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis abgelehnt werden kann, wenn eine Spielhalle einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu bestimmten Schulen unterschreitet. Und das sollte für alle Spielhallen gelten, auch für jene, die vorher bereits eine Erlaubnis zum Betrieb erhalten hatten, obwohl sich ihre Spielhallen innerhalb eines 500-Meter-Radius einer entsprechenden Schule befanden. Dagegen hatten die Betreiber vor dem OVG geklagt.

Das Verwaltungsgericht Bremen wies diese Argumente bereits zurück, und das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidungen in einem Eilverfahren. Der zuständige 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts führte aus, dass das Abstandsgebot zu Schulen einen legitimen Zweck verfolge, nämlich den Kinder- und Jugendschutz. Es solle verhindern, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig an das Angebot von Spielhallen gewöhnt werden, das als vermeintlich unbedenkliche Freizeitbeschäftigung erscheint.

Beschluss ist unanfechtbar

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar. Etwaige unter früherem Recht erteilte Erlaubnisse haben im konkreten Fall keine Gültigkeit. Demnach werden die Betreiber entsprechender Spielhallen ihre Geschäfte schließen oder an einen anderen Standort verschieben müssen.

Dennis Paasch

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